INtex WEG WEB produziert auch in schwierigen Fällen immer passende Abrechnungen. Die Kostenarten können Sie völlig frei definieren und benennen. Für jede Kostenposition bestimmen Sie die Umlageart frei: Nach Miteigentumsanteilen, Quadratmeter, Einheiten, Personen, Wasserverbrauch und in Sonderfällen nach Quadratmeter 2, Einheiten 2 und Müllverbrauch. Über direkte Kosten weisen Sie Kostenpositionen wie den Saldo einer externen Heizungsabrechnung direkt einem Abrechnungsempfänger zu.
NEU INtex WEG WEB wirft im Rahmen der Hausgeldabrechnung auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage incl. aller Entnahmen und Zuführungen als Ist- und Soll-Zahlen (gemäß Wirtschaftsplan) aus und stellt die Kontostände und Entwicklungen aller Bankkonten der WEG dar. Dabei sind alle Zu- und Abgänge, Zinsen und Steuern berücksichtigt.
INtex WEG WEB liefert Ihnen alle notwendigen Ausdrucke: Betriebskostenabrechnung für Eigentümer, Wirtschaftspläne, Heizkostenabrechnung und §35a Einkommensteuergesetz Nachweise für haushaltsnahe Dienstleistungen. Alle Ausdrucke sind mit Ihrem Logo und Absenderangaben individualisierbar.
Verfügbare Optionen:
INtex WEG enthält als reine Cloud- und Abrechnungs-Software kein eigenes Online-Banking Modul. Das hat mehrere Gründe:
Daher setzen wir auf die "perfekte Zusammenarbeit" mit den Banken und deren Online-Banking-Systemen selbst. In den folgenden PDFs finden Sie Anleitungen sowie Tips&Tricks, wie Sie das Meiste für Ihre WEG-Verwaltung aus den WebApps der Banken und Sparkassen herausholen:
Deutsche Bank Online Banking ...
Volksbanken Online Banking ...
Sparkasse Online Banking ...
Die Software INtex WEG unterstützt insgesamt 12 verschiedene Ansichts-Modi. Sie können zwischen den Farbeinstellungen Blau (Standard), Anthrazit (Apple Pro Apps), Grün, Gold, Orangegelb und Lila als Akzentfarbe wählen und zusätzlich zwischen Light und Dark Mode in diesen Farbsets wechseln.
Die Software INtex WEG paßt ihr Erscheinungsbild automatisch an die Größe und Ausrichtung des verwendeten Geräts an. Daher ist eine Benutzung sowohl auf Smartphones, Tablets, Notebooks und großen Bildschirmen ohne Einschränkung der Funktionalität möglich.
Machen Sie weiter mit der Anlage von Abrechnungskonten für jeden Eigentümer.
Machen Sie weiter mit der Anlage von Abrechnungskonten für jeden Eigentümer.
Wiederholen Sie diese Schritte für jeden Eigentümer. Bei Eigentümerwechseln gibt es im Ergebnis mehr Abrechnungskonten als Einheiten.
Wiederholen Sie diesen Vorgang für jede Kostenart gemäß Betriebskostenverordnung. Bei Wirtschaftsplänen geben Sie Planzahlen ein.
Diese Kosten (Verwaltungskosten, Kosten von Rechtsstreitigkeiten, Instandsetzungskosten) werden wie Umlagen gebucht, weil sie zwar an Mieter nicht umlegbar sind, aber auf die Eigentümer sehr wohl umgelegt werden. Wenn Sie beides unterscheiden wollen, können Sie etwa die Bezeichnung der nicht-umlagefähigen Kosten mit einem * versehen und in den Anmerkungen zur Abrechnung darauf Bezug nehmen.
Wiederholen Sie diesen Vorgang für jede Kostenart. Bei Wirtschaftsplänen geben Sie Planzahlen ein.
Sie können jetzt die neue Kostenart bei Umlagen verwenden.
Wiederholen Sie diesen Vorgang für jede Heizkostenabrechnung.
Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle Kosten der Sonderunmlage auf die betreffenden Eigentümer verteilt sind.
Sie können die Vorauszahlungen als eine Jahres-Gesamtsumme eingeben oder den Vorgang für jede der Monatszahlungen wiederholen. Bei Wirtschaftsplänen geben Sie Planzahlen ein. Beachten Sie, dass Sie zwei Buchungen machen müssen: Einmal die Soll-Zahlung gemäß Wirtschaftsplan und einem die Ist-Zahlung. Nur so kann das Programm korrekt sowohl den Abrechnungs-Saldo (Guthaben/Nachzahlung) als auch die gesetzlich geforderte Abrechnungsspitze bilden.
Sie können die Vorauszahlungen als eine Jahres-Gesamtsumme eingeben oder den Vorgang für jede der Monatszahlungen wiederholen. Die Angabe der Heizkosten-Vorauszahlungen ist nur notwendig, wenn a) diese Vorauszahlungen nicht schon in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt wurden und b) nicht in den Nebenkostenvorauszahlungen enthalten sind. Beachten Sie, dass Sie zwei Buchungen machen müssen: Einmal die Soll-Zahlung gemäß Wirtschaftsplan und einem die Ist-Zahlung. Nur so kann das Programm korrekt sowohl den Abrechnungs-Saldo (Guthaben/Nachzahlung) als auch die gesetzlich geforderte Abrechnungsspitze bilden.
Sie können die Rücklagezahlungen als eine Jahres-Gesamtsumme eingeben oder den Vorgang für jede der Rücklagezahlung wiederholen, etwa auch für Sonder-Rücklagen. Beachten Sie, dass Sie zwei Buchungen machen müssen: Einmal die Soll-Zahlung gemäß Wirtschaftsplan und einem die Ist-Zahlung. Nur so kann das Programm korrekt sowohl den Abrechnungs-Saldo (Guthaben/Nachzahlung) als auch die gesetzlich geforderte Abrechnungsspitze bilden. Die Rücklagen sind getrennt von den Umlagen zu buchen, damit diese wie vom BGH gefordert nicht als Kosten in der Abrechnung ausgewiesen werden.